Was hinter Kieferschmerzen, Knacken und Zähneknirschen stecken kann – und wie Physiotherapie und Zahnmedizin zusammen helfen.
Fachlich geprüft von Sascha May, Physiotherapeut, Manualtherapeut und sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie · Stand: Oktober 2026
CMD steht für kraniomandibuläre Dysfunktion: Kiefergelenk, Kaumuskulatur und Biss arbeiten nicht mehr harmonisch zusammen. Das kann Schmerzen im Kiefer, Knacken, eingeschränkte Mundöffnung, aber auch Kopf-, Nacken- oder Ohrenschmerzen auslösen. Die Behandlung gelingt am besten im Team aus Zahnmedizin und Physiotherapie.
Die Diagnose stellt in der Regel deine Zahnärztin oder dein Zahnarzt, oft mit Aufbissschiene. Physiotherapie ergänzt die Behandlung: Eine Metaanalyse von 2016 zeigt, dass Manuelle Therapie und gezielte Übungen – einzeln oder kombiniert – Schmerzen lindern und die Mundöffnung verbessern können. Die Studienqualität ist überwiegend niedrig bis moderat; deshalb ist ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Zahnmedizin und Physiotherapie sinnvoll.
Physiotherapie bei CMD können sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Zahnärztinnen und Zahnärzte verordnen – Zahnärzte nach der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte. Ohne Verordnung kannst du als Selbstzahler starten. Mehr zur Behandlung findest du auf unserer Seite CMD & Kiefergelenk.
Armijo-Olivo S et al.: Effectiveness of Manual Therapy and Therapeutic Exercise for Temporomandibular Disorders: Systematic Review and Meta-Analysis. Phys Ther 2016;96(1):9–25.
Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ), aktuelle Fassung.
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder zahnärztliche Untersuchung. Stand: Oktober 2026 · Fachlich geprüft von Sascha May
Ja. Zahnärztinnen und Zahnärzte können Physiotherapie bei CMD nach der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte verordnen.
Häufig ja. Kiefer, Kaumuskulatur und Halswirbelsäule beeinflussen sich gegenseitig – deshalb schauen wir uns beides an.
Bewusst auf Pressen und Knirschen achten, Kiefer locker lassen und die Übungen aus der Therapie regelmäßig machen.
Stand: Oktober 2026
Mit ärztlicher oder zahnärztlicher Verordnung oder als Selbstzahler.